Willkommen
auf der Seite von rückenwind - Ambulant Betreutes Wohnen und MOSAIK - Ambulantes Gruppenangebot
Wir begleiten Menschen mit psychischen Erkrankungen im Stadtgebiet von Halle. Die Ziele sind gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbständiges Leben in der eigenen Wohnung. Unsere erfahrenen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützen Sie in Ihrem Alltag im Rahmen der Einzelfallhilfe (rückenwind).
Für die Förderung sozialer Kontakte und die Verbesserung der Tagesstruktur können Sie unser Gruppenangebot MOSAIK nutzen. Beides sind Leistungen der Eingliederungshilfe, die über das SGB 9 finanziert werden.
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
und Gruppenangebote
Aktuelles
Die Sommerzeit ist ruhig bei uns. Wir lassen die Hektik des Alltags etwas hinter uns und wir freuen uns über die warmen Tage und Aktivitäten im Freien. In der Sommerakademie bei MOSAIK lockern wir den festen Rhythmus der Angebote auf mit „sommerlichen Rezepten“ und „Nach Lust und Laune“.
Bitte beachten Sie die Terminverlegung: Wir feiern 10 Jahre Gruppenangebot MOSAIK! Daher laden wir Sie am 29. November zu einem Tag der offenen Tür ein. Von 11 bis 14 Uhr stellen wir unsere Angebote rückenwind und MOSAIK auf 2 Etagen in der Ludwig-Wucherer-Str. 45 vor.
Im Sachbericht finden Sie Zahlen und Informationen über unsere Arbeit im letzten Jahr. Sie können ihn hier downloaden. Auch der Sachbericht 2021 steht noch zur Verfügung.
Aufgrund einer höheren Anzahl von Anfragen nach einer Begleitung durch rückenwind können wir Wartezeiten im Moment nicht vermeiden. Bitte zögern Sie dennoch nicht, einen Termin für ein Erstkontaktgespräch zu vereinbaren und sich über das Angebot zu informieren. Wir geben unser Bestes!
Seit dem 1. Januar 20 werden Eltern und volljährige Kinder von Leistungsberechtigten von der Kostenbeteiligung entlastet. Nur die Leistungsberechtigten selbst müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für die Angebote tragen. Dies ist der Fall, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden. Die Grenzen wurden jedoch ab dem 1. Januar 2020 nochmals angehoben, sodass in den meisten Fällen keine Eigenbeteiligung erfolgt. Eine Antragstellung ist in jedem Fall sinnvoll, da man bei einem Überschreiten der Grenze die Hilfe nicht in Anspruch nehmen muss,