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Finanzielle Beteiligung an den Kosten für unsere Angebote

Seit dem 1. Januar 20 werden Eltern und volljährige Kinder von Leistungsberechtigten von der Kostenbeteiligung entlastet. Nur die Leistungsberechtigten selbst müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für die Angebote tragen. Dies ist der Fall, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden. Die Grenzen wurden jedoch ab dem 1. Januar 2020 nochmals angehoben, sodass in den meisten Fällen keine Eigenbeteiligung erfolgt. Eine Antragstellung ist in jedem Fall sinnvoll, da man bei einem Überschreiten der Grenze die Hilfe nicht in Anspruch nehmen muss,

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EX-IN

Von August 2015 bis Juli 2016 fand in Halle der erste EX-IN-Kurs in Sachsen-Anhalt statt. Für alle Beteiligten waren es zwölf intensive und bewegte Monate des Lernens, des Austauschs und der Auseinandersetzung. Nach Auswertung der Erfahrungen fühlen wir uns darin bestätigt, dass EX-IN eine wertvolle und sehr sinnvolle Unternehmung ist, die wir am liebsten wiederholen würden. Der Aufwand für Organisation und Finanzierung ist allerdings sehr groß, außerdem besteht zurzeit kein Kontakt zu aktiven zertifizierten EX-IN-TrainerInnen, sodass noch nicht klar, wann ein zweiter Durchlauf stattfinden wird.

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